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Impressum - Rechtliches über H & P Abbruch & Trockenbau
AllgemeinegeschäftsbedinugnenDer Aufwand wird berechnet in € pro Stunde Aufwand (inkl. Mehrwertsteuer) unabhängig davon welche Art von Leistung erbracht wird. Aufträge mit weniger als 2 Stunden Aufwand nur gegen Barzahlung. Für Aufträge im Gesamtwert von mehr als € 20.0000.- ist vor Arbeitsantritt eine Vorauszahlung von 25 % zu leisten. (für Materialkosten u.s.w.) Das ausführen von Aufträgen erfolgt gegen Rechnung zahlbar innert 30 Tagen ab Rechnungs-Datum, (für Firmen innert 10 Tagen ab Rechnungs-Datum). Teilzahlung nur nach Absprache. Nach Ablauf dieser Fristen, befindet sich der Kunde automatisch, d.h. auch ohne Mahnung, im Verzug, und für jede schriftliche Zahlungserinnerung wird ein Mahnkostenzuschlag von mind. €. 25.- erhoben. Bei Zahlungsverzug ist die Firma H & P berechtigt, die betroffene(n) Leistung(en) sofort zu unterbrechen und nach Ablauf der 1. Mahnung die betreffenden Aufträge ohne weitere Mahnung fristlos zu beenden. Die dadurch der Firma H & P entstehenden Kosten und Schäden sind vom Kunden vollumfänglich zu tragen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen der Firma H & P mit allfälligen Gegenforderungen zu verrechnen. Die Firma H & P, übernimmt keine Haftung für Leistungen die von einer Firma erbracht werden, welche durch sie vermittelt wurde. Im übrigen unterliegt die Firma H & P den Regelungen des Obligationenrecht's
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